FRAGEN & ANTWORTEN ZU HÄUFIG AUFTRETENDEN THEMEN DURCH CORONA-PANDEMIE

Warum erlässt/ kürzt der Verein die Vereinsbeiträge nicht, obwohl er z.B. Kurzarbeitergelder und andere Hilfen erhält?

Im letzten Frühjahr war es lange Zeit gesetzlich und satzungsrechtlich nicht möglich, als gemeinnütziger Verein Beiträge zu erlassen. Das Bundesfinanzministerium hat den Vereinen hierzu zwischenzeitlich eine Möglichkeit geschaffen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Dennoch bleiben satzungsrechtliche Fragen offen.

Über dieser Option, die das Bundesfinanzministerium ermöglicht, stehen jedoch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des BTBs. Der Ausfall von wichtigen Einnahmebereichen durch Gesundheitssport, Reha- und Kursangebote, Vermietungen an Dritte ist immens. Die Fixkosten für den Betrieb eigener Sporthallen, Versicherungsprämien, Bankverbindlichkeiten und auch Personalkosten laufen trotz teilweiser Erstattungen durch Kurzarbeit in beträchtlicher Höhe weiter. Auf größere Rücklagen, die florierende Wirtschaftsunternehmen bilden können, kann der BTB nicht zurückgreifen. Wir haben in 2020 Zuschüsse erhalten und hoffen auch für das laufende Jahr weitere wirtschaftliche Hilfen aus Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zu erhalten. Unterm Strich reicht es jedoch nicht aus. Der Verein wird Defizite durch Bankdarlehen über Jahre zurückzahlen müssen.

08.02.2021

 

Dem Verein geht es jetzt schlecht, aber trotzdem will der Vorstand große Investitionen für die Zukunft planen. Wie passt das zusammen?

Die aktuelle Lage ist für den BTB ernst und angespannt. Jeden Tag arbeiten Vorstand und verantwortliche Mitarbeitende hart daran, den Verein durch diese Krise zu steuern. Gemeinsam wird uns dies als traditionsreicher Sportverein mit über 125- jähriger Geschichte auch gelingen. Die Rückschläge in 2020 und in diesem Jahr 2021 wird die Gemeinschaft bewältigen.

Es ist die Aufgabe der Vertretungen aus Vorstand und Geschäftsführung dem Verein eine langfristig gute Perspektive zu geben, auch – und insbesondere – über die Zeit der aktuellen Krise hinweg. Der eingeschlagene Weg „BTB2025“ ermöglicht es den Verein für die langfristige Zukunft auf gesunde Beine zu stellen. Es ist aber auch ein langwieriger Prozess, der viel Planungsarbeit, Gespräche mit Verwaltung, Politik und anderen notwendig macht.

08.02.2021

 

Warum kann ich nicht „Individualsport“ in den Hallen/ dem Bewegungsstudio beim BTB machen?

In sehr engen Grenzen ermöglicht das Land Niedersachsen in seiner Corona-Verordnung „Individualsport“. Wir halten es in der weiterhin sehr angespannten Pandemiesituation nicht für vertretbar, eine unter Einhaltung von Abstandsgeboten, Hygienevorschriften und Kontakt-vermeidungen sinnvolle Lösung anzubieten, die solidarisch allen Vereinsmitgliedern zu Gute kommen kann. Zusätzlich stellen sich Versicherungsfragen, Fragen der Aufsichtspflichtverletzungen bei unbetreuten Angeboten, Reinigungs- und Buchungsanforderungen usw. Wir appellieren daher an alle konsequent Zurückhaltung im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu bevorzugen und den BTB wieder zu besuchen, sobald dies die Pandemiesituation wieder verantwortungsvoll ermöglicht.

08.02.2021

 

Was passiert mit meinen Kursgebühren? Wie geht es mit meinem ausgefallenen Kurs weiter?

Die ungewisse Lage erlaubt es noch nicht, konkrete Termine vorzuplanen. Sobald es die pandemiebedingte Situation wieder zulässt, wird der Verein auch sein Angebot wieder hochfahren. Gleichzeitig wollen wir die Anmeldung zukünftig vereinfachen und einen digitalen Anmeldeprozess ermöglichen.
Unsere Mitarbeitenden kontaktieren aktuell alle Kursteilnehmenden aus abgebrochenen oder ersatzlos ausgefallenen Kursen und erstatten die Kursgebühren.

08.02.2021

 

Wieso kann jeder einfach beim BTB Live-Training mitmachen? Wo bleibt die Exklusivität für mich als zahlendes Mitglied?

Der Verein hat im Frühjahr 2020 erste Erfahrungen mit dem Live-Training gesammelt und diese nun im zweiten Lockdown genutzt und das Programm ausgebaut. Wir freuen uns konstant fünf Tage in der Woche vor- und nachmittags ein vielfältiges Angebot machen zu können. Glücklicherweise ist dies bisher auch ohne höhere finanzielle Investitionen möglich. Ein Anmeldeprozess wäre nur mit hohen personellen und finanziellen Aufwänden möglich. Deshalb verfolgen wir das offene Angebot: Mitglieder haben so einen sehr unkomplizierten Zugang, Gäste und Fremdnutzer wollen wir überzeugen zukünftig Mitglied im BTB zu werden.

08.02.2021

 

Ich bekomme keine Leistung, warum muss ich Beiträge zahlen?

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden kann. Er dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Die Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig – auch in Zeiten einer Pandemie – anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum führt grundsätzlich noch nicht dazu, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Insofern findet auch der aus Wirtschaftsunternehmen bekannte Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung (z.B. Fitnessstunde dienstags 18:00-19:00) auch die Pflicht zur Zahlung entfällt, keine Anwendung.

08.02.2021